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Transaktionseinleitung

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Daniel Bruellmann
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Unternehmensverkauf  — Teil III:

Diese Gedanken zum Unternehmensverkauf ergänzen jenen zu Kriterien und Zeitplan, Transaktionsvorbereitung sowie Transaktionsabschluss.
Wir kön­nen das Geschäft ver­mark­ten, nach­dem wir das Unternehmen für den Verkauf vor­bere­it­et haben. Wir wer­den dem Markt die Gele­gen­heit aufzeigen, während wir die Kon­trolle über den Prozess und die Verteilung der Infor­ma­tio­nen behal­ten. Gle­ichzeit­ig motivieren wir die Bieter im Falle ein­er bre­it­en oder eingeschränk­ten Auk­tion auf­grund gle­ich­er Bedin­gun­gen zur Steigerung, oder wir beschränken den Ablauf auf eine indi­vidu­elle Ver­hand­lung, je nach Ihren Anforderungen. 
Auch wenn Flex­i­bil­ität und Änderungs­bere­itschaft erforder­lich sind, bedarf es ein­er diszi­plin­ierten Vorge­hensweise, die eine best­mögliche Vor­bere­itung und exk­lu­sive Vertre­tung erfordert. Jed­er Kom­pro­miss bei solchen ersten Entschei­dun­gen ist ein Abwä­gen, das sich möglicher­weise neg­a­tiv auf das Ergeb­nis für den Verkäufer auswirkt.
Das übliche Verfahren zur Platzierung der Transaktion beinhaltet:
  • Recher­chierte poten­zielle Käufer mit einem reduzierten, aber strate­gisch und quan­ti­ta­tiv aus­sagekräfti­gen Pro­fil ange­hen. Spezial­isierte Daten­banken gewin­nen an Bedeu­tung, um Reich­weite und Wet­tbe­werb über die spez­i­fisch recher­chierte Käuferliste hin­aus zu erweitern.
  • Ver­traulichkeit vere­in­baren (Geheimhal­tungsvere­in­barung, NDA, CU, NCND).
  • Das aus­führliche Infor­ma­tion­s­mem­o­ran­dum bere­it­stellen (Offert- oder Ange­bots-Mem­o­ran­dum, OM, IM, CIM).
  • Nach­bear­beitung, Ver­voll­ständi­gung der Infor­ma­tio­nen, Inter­ak­tion mit dem Man­age­ment organ­isieren. Je bess­er das Offer­ing Mem­o­ran­dum, desto weniger Ablenkun­gen, Verzögerun­gen und Ungle­ich­be­hand­lun­gen der poten­ziellen Käufer. Zu diesem Zeit­punkt kön­nte es noch viele Inter­essen­ten geben.
  • Unverbindliche Absicht­serk­lärun­gen erhal­ten. Diese ein­seit­i­gen Inter­essens­bekun­dun­gen, die auch bere­its als Let­ter of Intent (LOI) beze­ich­net wer­den, sollen Auskun­ft über das tat­säch­liche Inter­esse, die Eig­nung und die Fähigkeit zur Durch­führung der Transak­tion geben.
Inzwis­chen dienen Inputs aus Käufer­an­fra­gen und Inter­essens­bekun­dun­gen dazu, den Daten­rau­mum­fang zu ver­voll­ständi­gen und Man­age­ment­präsen­ta­tio­nen vorzu­bere­it­en. An dieser Stelle erhal­ten die in der engeren Wahl ste­hen­den Inter­essen­ten Zugang zum Daten­raum, zu per­sön­lichen Tre­f­fen, Präsen­ta­tio­nen des Man­age­ments oder auch Besuche vor Ort. Damit wird den Inter­essen­ten ermöglicht, endgültige Ange­bote abzugeben, möglicher­weise auf der Grund­lage eines Entwurfs ein­er Transak­tion­sstruk­tur oder sog­ar eines Entwurfs eines Kaufver­trags oder eines Aktienkaufver­trags (SPA). Um das Geschäft auf den Markt zu brin­gen, haben wir einen Bieter-/Auk­tion­sprozess angenom­men, während auch ein­fachere und ver­traulichere, aber weniger stark opti­mierende bilat­erale Ver­hand­lun­gen mit einzel­nen Gegen­parteien möglich sind. Wenn Sie Fra­gen haben, sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen gerne weiter